Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Ferienwohnungen zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Landhauses
(Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landhauses in Textform.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Dem Landhaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Landhaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Landhaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.

3. Alle Ansprüche gegen das Landhaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhauses beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Landhaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohnungen/Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Landhauses zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Landhauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.

3. Das Landhaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Landhauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer/Ferienwohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen des Landhauses erhöhen.

4. Rechnungen des Landhauses sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. Anderweitige Absprachen müssen im Einzelfall vorab getroffen werden.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Landhaus
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Landhauses aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Landhaus geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung des Landhauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Landhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landhauses
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Landhaus in Textform
ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Landhaus die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Landhaus die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab
14 Tage vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige
Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des
Landhauses. Aufgrund pandemischer Situation gilt vorerst ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 2 Tage vor Anreisetag. Dies gilt insoweit, wie andere Einzelfallabsprachen getroffen wurden.

5. Stornierung aufgrund höherer Gewalt (Einreiseverbot, Ausreiseverbot, Beherbergungsverbot, Nichterreichbarkeit aufgrund Naturgewalten) ist jederzeit beidseits kostenfrei möglich. Erkrankung fällt nicht explizit unter den Tatbestand der höheren Gewalt. Hier empfehlen wir zur Absicherung eine Reiserücktrittsversicherung.

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Landhaus ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Landhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Eine Umbuchung auf andere Zimmer ist beidseits möglich, sofern dies vorab abgesprochen wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landhaus spätestens um 10:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landhaus aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. Andere Absprachen sind vorab im Einzelfall zu treffen.

 

7. HAFTUNG DES LANDHAUSES

1. Das Landhaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Landhaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhauses beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Landhauses beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Landhauses auftreten, wird das Landhaus bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Landhausparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Landhausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Landhaus nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Landhauses.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Landhaus im Rinnetal, Stand 21.02.2021